Porz: 100 Wohnungen nahe dem Rhein geplant, 30 Prozent öffentlich gefördert
In Köln-Porz ist die Ausarbeitung eines Bebauungsplanentwurfs für das Gebiet Hauptstraße und Urbacher Weg abgeschlossen worden. Geplant sind rund 100 Wohneinheiten in direkter Rheinnähe, von denen 30 Prozent dem öffentlich geförderten Wohnungsbau zugeordnet werden sollen. Der Entwurf geht auf den Siegerentwurf eines städtebaulichen Wettbewerbs zurück und wird der Öffentlichkeit zur Einsicht vorgelegt.
Projekt und Zielsetzung
Mit dem Vorhaben sollen gut erschlossene Wohnbauflächen entwickelt und sowohl öffentlich geförderter als auch freifinanzierter Wohnraum geschaffen werden. Ziel ist es, einer sozialen Segregation vorzubeugen und ein durchmischtes Wohnangebot in dem innerstädtischen Bereich zu etablieren. Der Entwurf sieht Randbebauung vor, die einen geschützten Innenbereich mit hoher Aufenthaltsqualität bilden soll.
Städtebauliche und ökologische Gestaltung
Die geplanten Gebäude sind vier bis sechs Geschosse hoch. Sie sollen Gemeinschaftsgärten und Photovoltaikanlagen erhalten und nach den geltenden Leitlinien für Klimaschutz geplant werden. Bei der Planung liegt ein Schwerpunkt auf dem Erhalt vorhandener Vegetation. Insbesondere drei einzelne Bäume, die als Naturdenkmäler ausgewiesen sind, sowie weitere wertvolle Bestände sollen möglichst erhalten bleiben.
Die Zufahrt zur Tiefgarage ist im nordwestlichen Bereich des Grundstücks vorgesehen, damit der eigentliche Wohnbereich möglichst frei vom Autoverkehr bleibt. Durch die angeordnete Randbebauung entsteht ein geschützter Innenhof, der den Bewohnerinnen und Bewohnern als gemeinsamer Aufenthaltsbereich dienen soll.
Öffentliche Auslegung und Beteiligung
Der Bebauungsplanentwurf wird vom 7. Mai bis zum 12. Juni 2026 öffentlich ausgelegt. Die Planunterlagen können im genannten Zeitraum online eingesehen werden. Darüber hinaus werden die Unterlagen im Stadtplanungsamt zur Einsicht bereitgehalten. Die regelmäßigen Öffnungszeiten für die Auslegung sind Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr sowie Freitag von 9 bis 13 Uhr. Eine Einsichtnahme außerhalb dieser Zeiten ist nach Vereinbarung möglich.
Quelle anzeigen



Kommentar veröffentlichen