Mülheim untersagt nächtlichen Betrieb von Mährobotern zum Schutz von Igeln und Amphibien

Die Untere Naturschutzbehörde im Amt für Umweltschutz der Stadt Mülheim an der Ruhr hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die den nächtlichen Betrieb von Mährobotern untersagt. Das Verbot gilt täglich von 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang und richtet sich insbesondere auf den Schutz von Igeln, Amphibien und anderen Kleintieren, die in der Dämmerung und Nacht aktiv sind.

Geltungszeit und Zweck

Die Regelung soll verhindern, dass selbstfahrende Rasenroboter nachtaktive Tiere verletzen oder töten. Mähroboter arbeiten autonom und sind sehr leise, weshalb sie häufig in der Dämmerung oder nachts eingesetzt werden. Die Behörde betont, dass viele geschützte Arten in diesen Zeiträumen auf Nahrungssuche sind und dadurch gefährdet werden.

Gefährdete Arten und technische Grenzen

Besonders gefährdet seien Igel, weil sie bei Gefahr stehen bleiben und sich zu einer Stachelkugel zusammenrollen. Nach Angaben der Behörde erkennen die derzeitigen technischen Systeme Igel nicht zuverlässig. Auch Frösche, Kröten und Molche haben nach Einschätzung der Verwaltung keine Möglichkeit, schnell genug vor den Robotern zu fliehen und können deshalb verletzt oder getötet werden.

Rechtliche Aspekte und Verantwortung der Nutzer

Verletzen oder töten Mähroboter nach Ansicht der Behörde geschützte Tierarten, läge damit ein Verstoß gegen das Verletzungs- und Tötungsverbot nach dem Bundesnaturschutzgesetz vor. Eigentümerinnen und Eigentümer von Mährobotern seien verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Geräte keine wildlebenden Tiere schädigen.

Veröffentlichung und Reaktionen

Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 30. April 2026 veröffentlicht worden. Die Stadt geht davon aus, dass Bürgerinnen und Bürger Verständnis für die Maßnahme zeigen und das nächtliche Verbot keine unverhältnismäßige Beschränkung darstellt.

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