Osterfeuer in Bottrop unter Auflagen: Wer sie veranstalten darf und welche Regeln gelten

In Bottrop laden wie jedes Jahr Osterfeuer zum geselligen Beisammensein ein. Die Stadt weist jedoch darauf hin, dass es sich bei diesen Veranstaltungen um sogenannte Brauchtumsfeuer handelt, die an gesetzliche Vorgaben gebunden sind. Nur bestimmte Gruppen dürfen ein Feuer organisieren, es gelten Beschränkungen beim Brennmaterial und Vorschriften zum Tier und Brandschutz.

Wer eine Veranstaltung ausrichten darf

Osterfeuer dürfen demnach ausschließlich von Glaubensgemeinschaften, ortsansässigen Vereinen, Organisationen oder Nachbarschaftsgemeinschaften veranstaltet werden. Voraussetzung ist, dass das Feuer als öffentliche Veranstaltung geplant ist und grundsätzlich allen Interessierten offensteht. Die Stadt stellt für die Anmeldung ein Formular zur Verfügung, das spätestens eine Woche vor dem Termin beim Fachbereich Umwelt und Grün einzureichen ist.

Brennmaterial und Schutz von Tieren

Als Brennstoff ist ausschließlich naturbelassenes Holz sowie von Blättern befreiter Baum und Strauchschnitt erlaubt. Das Material sollte möglichst trocken sein, um starke Rauchentwicklung sowie die Freisetzung von Feinstaub und Kohlenmonoxid zu reduzieren. Verboten ist das Verbrennen von lackiertem oder behandeltem Holz, Sperrmüll, Altreifen oder Kunststoff, da dabei gesundheitsgefährdende und umweltbelastende Stoffe entstehen können.

Vor dem Anzünden muss der Holzstoß umgeschichtet werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, Tiere wie Igel, Hasen, Kaninchen oder brütende Vögel zu schützen, die sich in Haufen verstecken könnten. Nach dem vollständigen Erlöschen des Feuers ist die erkaltete Asche als Restmüll zu entsorgen.

Sicherheitsauflagen und Verhalten bei Wind

Brandschutzauflagen schreiben vor, dass Sicherheitsabstände zu Gebäuden, Waldflächen und Wegen eingehalten werden müssen. Das Feuer ist während der gesamten Dauer zu beaufsichtigen. Bei starkem Wind muss das Abbrennen unterlassen oder das Feuer gelöscht werden, um die Gefahr durch Funkenflug zu verringern. Im Zweifel empfiehlt die Stadt, auf das Anzünden zu verzichten.

Weitere Informationen und Formulare

Detailierte Regelungen zu Brauchtumsfeuern stellt die Stadt Bottrop online bereit. Veranstalter können dort die rechtlichen Vorgaben nachlesen und das Anmeldeformular herunterladen. Die Hinweise sind abrufbar unter https://www.bottrop.de/rathaus/ortsrecht/ordnung/Brauchtumsfeuer.php und das Meldeformular unter https://www.bottrop.de/vv/downloads/Anzeige_Brauchtumsfeuer.pdf.

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