Essen rät vom Zünden von Silvesterfeuerwerk ab und informiert über Verkaufsregeln
Die Stadt Essen hat die Bevölkerung vor dem Jahreswechsel auf geltende Regeln für Verkauf, Nutzung und Entsorgung von Feuerwerk hingewiesen und zugleich zum Verzicht auf das Zünden von Böllern aufgerufen. Ein Zündverbot auf ausgewählten Plätzen wird es nicht geben. Die Stadt begründet ihren Appell mit der Absicht, Unfälle zu vermeiden und die Kapazitäten der Krankenhäuser zu entlasten.
Verkaufs- und Altersregelungen
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie II dürfen nach den Vorgaben nur in der Zeit von 29. bis 31. Dezember verkauft werden. Fällt einer dieser Tage auf einen Sonntag, ist ein Verkauf bereits ab dem 28. Dezember zulässig. Die Erlaubnis zum Verkauf wird für Anbieterinnen und Anbieter von der Bezirksregierung erteilt.
Feuerwerkskörper dieser Kategorie dürfen ohne spezielle Genehmigung nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden. Für das Abbrennen außerhalb dieses Zeitraums ist eine Sondergenehmigung erforderlich. Verstöße gegen die Verkaufs- oder Nutzungsbestimmungen können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Personen unter 18 Jahren dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie II weder besitzen noch abbrennen. Die Stadt appelliert an Eltern, darauf zu achten, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugang zu diesen Gegenständen erhalten.
Sicherheitsregeln und Verbotsorte
Das Ordnungsamt weist auf die Gebote zur sicheren Verwendung hin und fordert dazu auf, die Hinweise der Hersteller auf Verpackung und Feuerwerkskörpern zu beachten. Das Abbrennen von Feuerwerk ist insbesondere in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinderheimen, Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen verboten. Beispiele hierfür sind Reetdachhäuser, Fachwerkbauten und Tankstellen.
Die Stadt betont, dass Unfälle und Sachschäden bei unsachgemäßer Verwendung keine Seltenheit sind und mahnt zur Vorsicht. Gleichzeitig informiert sie darüber, dass sie keinen flächendeckenden Zündstopp auf bestimmten Plätzen plant, setzt aber auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger.
Entsorgung von Feuerwerksresten
Reste von abgebrannten Feuerwerkskörpern sollten so entsorgt werden, dass sie nicht mehr brennen oder glimmen. Die Stadtverwaltung empfiehlt, genutzte Feuerwerkskörper im Restmüll zu entsorgen und dabei die Hinweise der Hersteller zu beachten. Ungenutztes Feuerwerk darf nur entsorgt werden, wenn es zuvor so behandelt wurde, dass keine Entzündungsgefahr mehr besteht.
Die Stadt bittet alle Einwohnerinnen und Einwohner, Überreste von Feuerwerk ordnungsgemäß zu entsorgen, um Gefahren und zusätzliche Belastungen für die öffentliche Ordnung zu vermeiden.
Weitere Informationen sind über das Serviceportal der Stadt Essen zum Thema Feuerwerk zugänglich.
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