Bottrop untersagt Mitführen und Zünden von Feuerwerk in festgelegten Zeiträumen

Die Stadt Bottrop hat mit zwei Allgemeinverfügungen das Feuerwerk im Stadtgebiet deutlich eingeschränkt. Die Regelungen verbieten das Mitführen von handelsüblichem Silvesterfeuerwerk in zwei festgelegten Zeiträumen und setzen erneut ein striktes Verbot am ‚Roten Platz‘ an Silvester durch.

Geltungszeiträume und räumlicher Umfang

Die neuen Verfügungen treten in zwei Abschnitten in Kraft. Vom Montag, 22. Dezember, 0.00 Uhr bis Sonntag, 28. Dezember, 24.00 Uhr gilt ein stadtweites Verbot für das Mitführen und das Abbrennen bestimmter Feuerwerkskörper. Ein zweiter Zeitraum reicht von Freitag, 2. Januar, 0.00 Uhr bis Dienstag, 6. Januar, 24.00 Uhr und gilt ebenfalls für das gesamte Stadtgebiet.

Verbotene Gegenstände und Sperrzone am ‚Roten Platz‘

Betroffen sind Feuerwerkskörper der Kategorie F2, also handelsübliche Produkte für den Außenbereich. Explosive und nicht zertifizierte Sprengkörper wie sogenannte Polenböller, Kugelbomben oder selbst hergestellte Sprengsätze bleiben ohnehin untersagt. Ergänzend zur stadtweiten Regelung hat die Stadt für Silvester erneut eine Verbotszone am ‚Roten Platz‘ eingerichtet. In dem Bereich Am Vietshof zwischen Rheinstahlstraße und Hugo-Reckmann-Straße sowie in Teilen des Prosper-Parks ist das Mitführen und Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände von Silvester, 31. Dezember, 18.00 Uhr bis Neujahr, 1. Januar, 8.00 Uhr grundsätzlich verboten.

Kontrollen, Sicherstellungen und Bußgelder

Die Einhaltung überwacht der Kommunale Ordnungsdienst. Bei Verdachtsmomenten sind Durchsuchungen zulässig. Gefundene Feuerwerkskörper werden sichergestellt und vernichtet. Für das bloße Mitführen von Feuerwerk innerhalb der genannten Zeiten drohen Bußgelder bis zu 1 000 Euro. Wer darüber hinaus während der Verbotszeiträume pyrotechnische Gegenstände zündet, muss mit wesentlich höheren Geldbußen rechnen. Nach den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes können in solchen Fällen Geldbußen bis zu 50 000 Euro verhängt werden.

Die Stadt begründet die Maßnahmen mit dem Wunsch, bereits in der Vorweihnachtszeit die Belastung für Anwohnerinnen und Anwohner zu reduzieren und die öffentliche Sicherheit zu erhöhen.

Quelle anzeigen

Kommentar veröffentlichen