Bottrop beendet Stallpflicht für Geflügel nach Rückgang der Vogelgrippe-Nachweise

Das Veterinäramt der Stadt Bottrop hat die seit dem Herbst geltende Aufstallungspflicht für Geflügel im gesamten Stadtgebiet aufgehoben. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde am 7. Januar veröffentlicht und tritt am 8. Januar in Kraft.

Aufhebung der Anordnung

Nach Angaben der Stadt begründet das Veterinäramt die Aufhebung damit, dass das hochansteckende Influenzavirus bei Wildvögeln in Nordrhein Westfalen inzwischen nur noch vereinzelt nachgewiesen wird. Zudem sei seit dem letzten Fund positiv getesteter Wildvögel im Bottroper Stadtgebiet ausreichend Zeit vergangen.

Hintergrund der ursprünglichen Maßnahme

Im Oktober des vergangenen Jahres waren in Bottrop ein Kranich und eine Nilgans tot aufgefunden worden, die an der Vogelgrippe verendet waren. Damals hatte das Veterinäramt deshalb eine Aufstallungspflicht für sämtliches Geflügel in der Stadt angeordnet, um eine weitere Ausbreitung der Erkrankung zu verhindern.

Geltungsbereich und Zweck der Regelung

Die Aufstallung galt für sämtlich in Bottrop gehaltenes Geflügel. Dazu zählen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Nach Angaben der Stadt diente die Maßnahme dem öffentlichen Interesse am Schutz gegen eine Weiterverbreitung der Seuche.

Weitere Hinweise

Mit der Aufhebung endet die Pflicht, Geflügel dauerhaft in Ställen zu halten. Die Stadt verweist weiterhin auf die Beobachtung von Wildvögeln und auf die notwendigen Meldepflichten beim Auftreten auffälliger Todesfälle oder Krankheitssymptome bei Hausgeflügel.

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