Witten zahlt 100 Euro für Energieberatung an Eigentümer kleiner Wohnhäuser
Eigentümerinnen und Eigentümer von Einfamilienhäusern und Zweifamilienhäusern in Witten können bis Ende September einen Zuschuss in Höhe von 100 Euro für eine professionelle Energieberatung beantragen. Die Koordinierungsstelle Stadterneuerung und Klimaschutz weist darauf hin, dass eine solche Beratung dazu beitragen kann, den Energieverbrauch zu senken, Kosten zu reduzieren und Klimaschutzziele zu unterstützen.
So funktioniert die Antragstellung
Der Antrag ist online über das Angebot der Stadt Witten zu stellen. Nach Prüfung wird der Gutschein per Post zugestellt. Sobald der Gutschein ausgestellt ist, müssen die Antragstellenden innerhalb von vier Wochen einen Termin mit einer zertifizierten Energieberaterin oder einem zertifizierten Energieberater vereinbaren und ein Rückantwortformular online ausfüllen. Aus dem Formular muss hervorgehen, welcher Berater welches Objekt zu welchem Zeitpunkt begutachtet. Die eigentliche Beratung kann zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden.
Fristen für die Abrechnung
Nach Abschluss der Beratung ist die Rechnung hochzuladen. Die Frist für das Hochladen der Rechnung endet am 30.09.2026. Wer die Förderung nutzen möchte, sollte die genannten Zwischenfristen beachten, damit der Zuschuss nicht verfällt.
Projektzusammenhang und Ziele
Die Maßnahme ist Teil des Projekts Energiesparhaus Ruhr und wird von der Stadt Witten gemeinsam mit dem Regionalverband Ruhr unterstützt. Ziel ist es, durch gezielte Beratung technische und organisatorische Maßnahmen zur Energieeinsparung in Wohngebäuden zu fördern und so langfristig Energieverbrauch und Emissionen zu reduzieren.
Wo es mehr Informationen gibt
Weitere Informationen zur Förderung und zu weiteren Angeboten rund um Energieeffizienz stellt die Stadt Witten bereit. Interessierte Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer können sich dort über die Voraussetzungen, die erforderlichen Unterlagen und die nächsten Schritte informieren.
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