Köln muss bis 15. Mai nachweisen, dass nächtlicher Lärm am Brüsseler Platz sinkt
Gericht setzt Frist und droht Zwangsgeld
Das Verwaltungsgericht Köln hat der Stadt Köln ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000 Euro angedroht, falls die Stadt das rechtskräftige Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein Westfalen nicht bis zum 15. Mai 2026 umsetzt. Das Gericht traf die Entscheidung am 5. März 2026 in einem Vollstreckungsverfahren zum nächtlichen Lärmschutz am Brüsseler Platz. Aktenzeichen des Verfahrens sind 9 M 37/25 und 8 A 2519/18.
Die Richter begründeten die Drohung mit der Einschätzung, dass die bislang getroffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um die gesetzliche Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr und die Anwohnerinnen und Anwohner vor gesundheitsschädigendem Lärm zu schützen. Messwerte aus Mai und Juli 2025 hätten gezeigt, dass der maßgebliche Richtwert von 60 dB(A) weiterhin überschritten werde. Das Gericht monierte zudem die bislang geringe Geschwindigkeit bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen.
Stadt will Alkoholverbot per Verordnung einführen
Die Stadtverwaltung hat angekündigt, eine ordnungsbehördliche Verordnung für den Bereich des Brüsseler Platzes vorzulegen. Geplant ist ein Verbot des Alkoholkonsums und des Mitführens von Alkohol ab 21 Uhr im Umfeld des Platzes. Nach Angaben der Verwaltung soll diese Regelung dazu beitragen, dass der maßgebliche Wert von 60 dB(A) in der Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr eingehalten wird.
Bisher war das Alkoholverbot durch eine Allgemeinverfügung geregelt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass diese nur temporär eingesetzt werden kann und dass das Landes Immissionsschutzrecht ordnungsbehördliche Verordnungen als rechtssicheren Instrumentenkreis vorsieht. Eine Verordnung ermögliche zudem eine effektivere Ahndung von Verstößen im Rahmen von Bußgeldverfahren. Der Rat der Stadt Köln soll am 19. März 2026 über die Verordnung entscheiden.
Nächste Schritte und mögliche Folgen
Parallel zur Vorbereitung der Verordnung will die Stadt weitere Lärmmessungen am Brüsseler Platz vornehmen lassen. Die Ergebnisse sollen noch vor Ablauf der Gerichtsfrist am 15. Mai 2026 vorliegen und als Grundlage dienen, um die Wirksamkeit der geplanten Maßnahmen zu bewerten. Sollte der Wert von 60 dB(A) weiterhin überschritten werden, sei über weitergehende Maßnahmen zu entscheiden, heißt es in der Verwaltungsschilderung.
Das Verwaltungsgericht hat bislang lediglich die Androhung eines Zwangsgeldes ausgesprochen. In dem Beschluss wird nicht detailliert ausgeführt, in welchem Umfang künftig Zwangsgelder festgesetzt werden könnten. Maßgeblich bleibt nach Auffassung des Gerichts, dass die Maßnahmen zu einer nachhaltigen Reduzierung der Lärmimmissionen unter 60 dB(A) führen. Die Stadt erklärt, sie verfolge das Ziel, die gerichtlichen Vorgaben fristgerecht umzusetzen und eine verhältnismäßige sowie rechtssichere Regelung zu schaffen.
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