Bochum verhängt Feuerwerksverbot in Teilen der Innenstadt an Silvester
Die Stadt Bochum hat für Teile der Innenstadt ein Verbot von Silvesterfeuerwerk angeordnet. Die Regelung gilt von Mittwoch, 31. Dezember, 20 Uhr, bis Donnerstag, 1. Januar, 4 Uhr und umfasst mehrere zentrale Straßen. Schilder an den Grenzen kennzeichnen die betroffenen Bereiche.
Geltungsbereich und Zeitraum
Betroffen sind nach Angaben der Stadt unter anderem die Brüderstraße, Teile der Straße Kerkwege sowie die Kortumstraße und die Kreuzstraße. Das Verbot erstreckt sich ausschließlich auf die genannten Bereiche und ist zeitlich auf die Nacht von Silvester begrenzt.
Kontrollen und Entsorgung von Feuerwerk
Die Überwachung der Sperrzone übernimmt der Kommunale Ordnungsdienst. Personen, die Feuerwerk mitbringen, müssen dieses vor Betreten der Sperrzone in einem extra aufgestellten Container entsorgen. Die Stadt weist darauf hin, dass entsprechende Hinweisschilder an den Zugängen angebracht sind.
Mitteilung und weitere Hinweise
In der Mitteilung vom 16. Dezember 2025 nennt die Stadt keine weiteren Details zu möglichen Sanktionen oder zur Begründung der Maßnahme. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die ausgeschilderten Bereiche zu beachten.
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