Duisburg schützt Brutgebiete in der Rheinaue Walsum mit Zäunen und Informationsschildern

Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Duisburg hat begonnen, Weidezäune entlang der Wege in der Rheinaue Walsum zu errichten. Ziel der Maßnahme ist es, störungsanfällige Brut und Rastflächen zu schützen. Die Arbeiten erfolgen in Kooperation mit dem Deichverband Walsum und sollen schrittweise ausgeweitet werden.

Abschnitte, Zeitplan und Beschilderung

Der erste Bauabschnitt liegt im Süden des Schutzgebiets. Er beginnt am Parkplatz Rheinaue an der Königstraße und reicht bis kurz hinter den Modellflugplatz. Die Stadt kündigt an, die Zäune nach und nach weiter nach Norden zu führen. Zusätzlich werden Informationstafeln aufgestellt, die auf die geltenden Regeln im Schutzgebiet hinweisen.

Warum Zäune errichtet werden

Die Rheinaue Walsum bietet Lebensraum für Arten, die empfindlich auf Störungen reagieren, darunter Feldlerche, Wiesenpieper, Wachtelkönig und Grauammer. Im Winterhalbjahr machen arktische Gänse auf den Grünlandflächen Rast. Nach Angaben der Behörden kommt es trotz bestehender Wegegebote immer wieder zu Störungen durch Erholungssuchende und Hunde. Diese Beeinträchtigungen wirken sich nachweislich negativ auf Bruterfolg und Rastzeiten aus.

Rechtliche Grundlage und Priorität des Naturschutzes

Mit den Zäunen will die Stadt sicherstellen, dass die Schutz und Erhaltungsziele nach europäischem Naturschutzrecht eingehalten werden. Dazu zählen unter anderem Vorschriften der Fauna Flora Habitat Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie. Die Behörde betont, dass der Schutz ökologisch sensibler Zonen Vorrang vor Freizeit und Erholung hat.

Ausgleich für Besucherinnen und Besucher

Um die Interessen der Besucherinnen und Besucher zu berücksichtigen, plant die Stadt am Rand des Schutzgebiets eine Fläche, auf der Hunde künftig auch ohne Leine laufen dürfen. Die genaue Lage und die Nutzungsregeln für diese Ausweichfläche sollen noch bekannt gegeben werden.

Die Maßnahmen werden von der Stadt als abgestuftes Vorgehen beschrieben. Zäune und Beschilderung sollen das Konfliktpotenzial zwischen Naturschutz und Freizeitnutzung reduzieren, während ausgewiesene Bereiche eine weitgehend ungehinderte Nutzung ermöglichen sollen.

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