Gelsenkirchen: Zwei Autofahrer auf Kurt Schumacher Straße mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit ertappt
Bei stationären Geschwindigkeitskontrollen in Gelsenkirchen sind im November an zwei aufeinanderfolgenden Tagen zwei Fahrzeugführer mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit erfasst worden. Nach Angaben der Stadt lagen die gemessenen Geschwindigkeiten nach Abzug der Toleranz bei 151 km/h beziehungsweise 133 km/h auf der Kurt Schumacher Straße.
Messung und Ergebnisse
Die Kontrollen erfolgten mit einer semistationären Anlage auf der Kurt Schumacher Straße. Das erste Fahrzeug wurde demnach 101 km/h über der dort erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Am folgenden Tag registrierte die Anlage ein weiteres Fahrzeug mit 133 km/h, was einer Überschreitung von 83 km/h entspricht. Die genannten Werte gelten nach Toleranzabzug.
Rechtliche Folgen und Reaktion der Stadt
Den beiden Fahrzeugführern drohen jeweils ein dreimonatiges Fahrverbot, zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg sowie ein Bußgeld in Höhe von 800 Euro zuzüglich Auslagen und Gebühren. Die Stadt verwies auf die weiterhin hohe Gefahr durch überhöhte Geschwindigkeit und rief Verkehrsteilnehmer dazu auf, ihr Fahrverhalten zu überdenken, um sich und andere nicht zu gefährden.
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